Suizidprävention - Empfehlungen für Polizeikräfte von Mirjana Vasiljevic
Der Einsatz im Zusammenhang mit Suizidandrohungen stellt die intervenierenden Polizeikräfte vor eine schwierige Herausforderung, da diese wenig Hintergrundinformationen besitzen, insgesamt nicht wissen was sie erwartet und unter erheblichem Zeitdruck handeln müssen. Dazu kommt, dass es keine Patentrezepte gibt, die einen Suizid verhindern können, da jede Person individuell ist und ihre Ausgangslage sowie ihre Motive jeweils verschieden sind. Es besteht jedoch immer Hoffnung, dass geholfen werden kann, da die meisten Suizidalen nicht unbedingt sterben wollen, sondern unter den momentanen Bedingungen nicht weiter leben möchten.
Im Folgenden werden zusammenfassend vier Verhandlunsphasen dargestellt, auf die man in einer akuten Krisensituation mit einem Suizidalen zurückgreifen kann (nach Heubrock, 2009):
1. Kontaktaufnahme
- Sich vorstellen (Name, Nachname und Funktion nennen)
- Begründen, warum man da ist (z.B. „Ich bin zu Ihnen gerufen worden. Ihre Familie ist sehr besorgt um Sie.")
- Anrede klären (z.B. „Wie darf ich Sie ansprechen?")
- Nähe/Distanz erfragen (z.B. „Ist es Ihnen recht, wenn ich etwas näher komme, um Sie besser zu verstehen?")
2. Beziehungsaufbau
- Der Suizidale muss das Gefühl haben respektiert zu werden
- Erkennen bzw. erfragen welche Probleme im Vordergrund stehen, darauf eingehen und Hilfe anbieten (Achtung! Nichts versprechen, was man nicht einhalten kann.)
- Darauf achten, ob der Suizidale intoxiziert ist (Alkohol, Drogen, Medikamente)
- Nicht verunsichern lassen, wenn der Suizidale niemanden an sich heran lassen möchte. Dies gehört zu den typischen Verhaltensmerkmalen
3. Gespräch/Verhandlung
- Nicht versuchen die Verzweiflung des Suizidalen herunterzuspielen
- Was hat die Person zu dieser Entscheidung geführt?/ Gibt es einschneidende Lebensereignisse?
- Gibt es bereits vorhandene Suizidversuche?
- Wie hat es die Person bis jetzt geschafft, mit dieser Situation zu leben?
- Evtl. dafür loben, dass Sie es so lange ausgehalten hat
4. Der Abschluss ( Übergabe an eine therapeutische Einrichtung vorbereiten)
- Hier ist ein transparentes Verhalten seitens der Polizei sehr wichtig, da mit jeder Veränderung der Situation, das Suizidrisiko steigt
- Erklären, dass man sich nicht kompetent genug fühlt und dass es Menschen gibt, die besser helfen können
- Keine falschen Versprechungen machen, wie z.B. „Sie dürfen dann auch sofort wieder nach Hause gehen."
Literatur:
Heubrock, D. (2009). Der polizeiliche Umgang mit suizidgefährdeten Personen und „Suicide by Cop". Handlungs- und Verhandlungsvorschläge. Polizeipsychologische Praxis, Bd. 3. Verlag für Polizeiwissenschaft: Frankfurt a.M.